Fachkundige Begleitung zur Schweizer Immigration · Alle 26 Kantone

Werkzeug · Anmeldung

Bis wann müssen Sie sich anmelden?

Die Anmeldefrist in der Schweiz hängt davon ab, warum Sie hier sind — sie ist nicht immer «14 Tage». Wählen Sie Ihre Situation und sehen Sie Ihr persönliches Datum. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten gesendet.

Was trifft auf Sie zu?

Eine Antwort bestimmt, welche Frist für Sie gilt.

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Die Regeln im Überblick

Vier Situationen, vier Fristen

Warum die «14 Tage» nicht für alle gelten — und welche Frist in Ihrem Fall die richtige ist.

Sie nehmen eine Stelle an

Vor dem ersten Arbeitstag

Wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, muss sich vor deren Beginn anmelden. Drittstaatsangehörige brauchen die Bewilligung bereits vor der Einreise; EU/EFTA-Angehörige melden sich vor Arbeitsbeginn bei der Gemeinde.

AIG Art. 12 Abs. 1
Sie ziehen zu, ohne zu arbeiten (über 3 Monate)

Innert 14 Tagen

Wer für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit einreist und über eine Einreisebewilligung verfügt, muss sich innert 14 Tagen nach der Einreise anmelden.

VZAE Art. 10 Abs. 1
Sie wohnen schon hier und ziehen um

Innert 14 Tagen

Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde oder einen neuen Kanton müssen Sie sich innert 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden und sich am alten Wohnort abmelden — eine bundesrechtliche Frist (VZAE Art. 15 Abs. 1).

VZAE Art. 15 Abs. 1
Kurzaufenthalt ohne Arbeit (höchstens 3 Monate)

Keine Anmeldung

Aufenthalte bis zu drei Monaten innerhalb von sechs Monaten ohne Erwerbstätigkeit sind bewilligungs- und anmeldefrei. Als visumsbefreite drittstaatsangehörige Person bleibt zudem die Schengen-Regel von 90 Tagen pro 180 Tagen zu beachten.

VZAE Art. 9

Wichtig für alle

Ihre Gemeinde führt immer eine Einwohnerkontrolle

Unabhängig von der bundesrechtlichen Frist führt jede Gemeinde ein Einwohnerregister. Wer Wohnsitz nimmt, muss sich dort melden — viele Gemeinden verlangen dies innert 14 Tagen, einzelne früher. Im Zweifel gilt: Melden Sie sich so rasch wie möglich bei der Einwohnerkontrolle (contrôle des habitants) Ihrer Gemeinde und fragen Sie nach der genauen Frist.

Quelle & Stand

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Allgemeine Information, redaktionell geprüft — keine anwaltlich geprüfte Rechtsberatung. Fristen können je nach Kanton und Gemeinde abweichen — bestätigen Sie Ihre Frist bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

AIG Art. 12 Abs. 1VZAE Art. 10 Abs. 1VZAE Art. 15 Abs. 1VZAE Art. 9

Asyl, vorläufige Aufnahme oder eine Wegweisung?

Wenn Ihre Situation heikel ist, brauchen Sie keinen Rechner, sondern Menschen. Die Plattform verweist Sie an die richtige Stelle.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.