Bleiben · Dauerhaft in der Schweiz
Den Aufenthalt dauerhaft machen.
Nach Jahren in der Schweiz wird aus der befristeten Bewilligung etwas Festes: die Niederlassung (C) – und, wenn Sie möchten, der Schweizer Pass. Beide Wege folgen klaren Fristen und Voraussetzungen.

Bei Einreise und Aufenthalt trennte die Frage EU/EFTA oder Drittstaat fast alles. Auf dem Weg zur Dauerhaftigkeit laufen die Spuren zusammen: Die Einbürgerung richtet sich für alle nach demselben Bürgerrechtsgesetz. Unterschiedlich bleibt vor allem, wie schnell Sie die Niederlassung (C) erreicht haben.
Zwei Stufen zur Sicherheit
Erst die Niederlassung, dann der Pass
Dauerhaft bleiben hat zwei Stufen. Die Niederlassung (C) löst die jährliche Verlängerung ab; die Einbürgerung macht Sie zur Schweizerin oder zum Schweizer. Die erste ist meist die Voraussetzung für die zweite.
Niederlassung (C)
Ausländergesetz (AIG)
Die C-Bewilligung gilt unbefristet und ohne Bedingungen. Sie kommt nach zehn Jahren – oder früher, wenn Sie gut integriert sind.
- Ordentlich nach zehn Jahren Aufenthalt, die letzten fünf ununterbrochen mit Aufenthaltsbewilligung.
- Vorzeitig schon nach fünf Jahren bei guter Integration und Verständigung in der Landessprache am Wohnort.
- Einmal erteilt, ist sie unbefristet – erlischt aber weiterhin nach langer Abwesenheit.
Einbürgerung
Bürgerrechtsgesetz (BüG)
Der Schweizer Pass setzt in aller Regel die Niederlassung (C) voraus, dazu zehn Jahre Aufenthalt und eine geprüfte Integration.
- Ordentlich: C-Bewilligung, zehn Jahre Aufenthalt, drei der letzten fünf Jahre im Land.
- Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt – tatsächlich gelebt sein müssen mindestens sechs.
- Erleichtert für Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern: drei Jahre Ehe und fünf Jahre Aufenthalt.
Niederlassung und Einbürgerung sind zwei getrennte Verfahren mit eigenen Behörden. Bei der Einbürgerung stellen Kanton und Gemeinde zusätzliche eigene Anforderungen.
Die lange Uhr
Zehn Jahre – aber die Kindheit zählt doppelt
Für die ordentliche Einbürgerung zählt die gesamte Zeit, die Sie rechtmässig in der Schweiz gelebt haben. Wer hier zur Schule ging, ist dem Pass oft näher als gedacht.
Frist
ab Ihrem ersten anrechenbaren Aufenthaltstag
Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt (BüG Art. 9 Abs. 2) – tatsächlich hier gelebt haben müssen Sie aber mindestens sechs Jahre. Und drei davon müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch liegen.
BüG Art. 9 Abs. 2Ihre persönlichen Stichtage berechnen — C und EinbürgerungVoraussetzungen
Was die Einbürgerung verlangt
Die Einbürgerung ist kein Automatismus. Bund, Kanton und Gemeinde prüfen gemeinsam – diese vier Punkte stehen im Zentrum.
- BüG Art. 9 Abs. 1 lit. a
Zuerst die Niederlassung (C)
Die ordentliche Einbürgerung setzt eine C-Bewilligung voraus. Ohne Niederlassung beginnt das Verfahren gar nicht – der Weg führt zuerst über die Niederlassung.
- BüG Art. 9 Abs. 1 lit. b + Abs. 2
Zehn Jahre – Kindheit doppelt
Sie müssen zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben, drei davon in den letzten fünf Jahren. Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens sechs müssen echt gelebt sein.
- BüG Art. 11 + Art. 12
Integration wird geprüft
Beachtung der öffentlichen Sicherheit und der Verfassungswerte, Verständigung in einer Landessprache und Teilnahme am Wirtschaftsleben oder eine Ausbildung – die Integration muss gelingen.
- BüG Art. 18
Kanton und Gemeinde zählen mit
Zusätzlich zum Bund verlangt das kantonale Recht eine eigene Wohnsitzdauer von zwei bis fünf Jahren. Wo Sie wohnen, entscheidet über Tempo und Anforderungen mit.
Sprachniveaus und Gebühren legen Bund und Kantone unterschiedlich fest; in der Praxis gilt für die Einbürgerung meist mündlich Niveau B1 und schriftlich A2. Clara nennt Ihnen die Regel für Ihren Kanton.
Der Weg
Vom B-Ausweis zum Pass
Aufenthalt sauber halten
Lücken zwischen Bewilligungen, lange Auslandaufenthalte und Sozialhilfe können die Uhr zurückstellen. Wer dauerhaft bleiben will, schützt die ununterbrochene Aufenthaltsdauer.
Niederlassung (C) beantragen
Nach zehn – oder bei guter Integration fünf – Jahren beantragen Sie die C-Bewilligung beim kantonalen Migrationsamt. Sie ist die Grundlage für die Einbürgerung.
Integration belegen
Sprachnachweis, Strafregister- und Betreibungsauszug sowie Belege zur Teilnahme am Wirtschaftsleben sammeln Sie am besten laufend – nicht erst kurz vor dem Gesuch.
Einbürgerungsgesuch stellen
Das Gesuch läuft über Gemeinde, Kanton und Bund. Dauer und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton stark – planen Sie Zeit und Kosten ein.
Herkunft dieser Angaben
Zuletzt geprüft am 09.06.2026
Allgemeine Information, keine anwaltlich geprüfte Rechtsberatung. Fristen und Bedingungen variieren je nach Kanton und Einzelfall; massgebend sind das Staatssekretariat für Migration und Ihre kantonalen Behörden.
Quellen
Asyl, vorläufige Aufnahme oder Schutzstatus S?
Für N-, F- und S-Bewilligungen gelten für Niederlassung und Einbürgerung ganz andere, oft strengere Regeln und Fristen. Diese Seite beschreibt sie nicht.
Reichen Ihre Jahre schon?
Beschreiben Sie Ihre Situation – Clara rechnet Ihnen die anrechenbare Zeit grob aus, nennt die Voraussetzungen Ihres Kantons und sagt offen, wann Sie eine Fachperson brauchen.
Clara eine Frage stellenClara ist eine KI. Sie zitiert das Gesetz, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.