Gerade angekommen
Die ersten Wochen entscheiden über einen ruhigen Start
Nach der Einreise laufen wenige, aber harte Fristen. Hier sehen Sie, was wann zu tun ist — mit dem genauen Gesetzesartikel und der amtlichen Quelle, nicht mit Vermutungen.

Welche Bewilligungs-Fristen für Sie gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab — EU/EFTA oder Drittstaat. Beide sind unten aufgeführt.
Was jetzt zählt
Zwei Fristen nach der Einreise
Diese beiden gelten für fast alle, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Tage zählen ab dem genannten Ereignis.
- Tag 0 — Ankunft in der Schweiz
- Tag 14 — Anmeldung beim Kanton
- 3 Monate — Krankenversicherung abschliessen
Frist
ab Einreise / Eintreffen am Wohnsitz
Melden Sie sich persönlich bei Ihrer Wohngemeinde an. Bringen Sie Reisepass, Arbeitsvertrag oder Anmeldebestätigung und — falls vorhanden — den Mietvertrag mit. Bei Stellenantritt kann die Anmeldung schon vor dem ersten Arbeitstag nötig sein — im Zweifel sofort anmelden.
Ihre persönliche Frist berechnen →Frist
ab Wohnsitznahme in der Schweiz
Die Grundversicherung ist obligatorisch und rückwirkend ab Einreise geschuldet — auch wenn Sie sich erst später anmelden. Wählen Sie früh, um Prämienlücken zu vermeiden.
Ihre persönliche Frist berechnen →Je nach Staatsangehörigkeit
Wie lange Ihre erste Bewilligung gilt
Die erste Gültigkeitsdauer der B-Bewilligung unterscheidet sich grundlegend zwischen EU/EFTA und Drittstaaten — zwei verschiedene Rechtsgrundlagen, kein Fehler.
EU/EFTA-Staatsangehörige
5 Jahre
Die erste B-Bewilligung wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt (Freizügigkeitsabkommen).
FZA Anhang I Art. 6Drittstaatsangehörige
1 Jahr
Die erste B-Bewilligung gilt meist ein Jahr und wird danach jährlich verlängert.
AIG Art. 33 Abs. 3 + VZAE Art. 58Nicht sicher, welche Gruppe für Sie gilt? Klären Sie Ihre Staatsangehörigkeits-Klasse zuerst — sie bestimmt fast alles Weitere.
Der Ausweis selbst
So sieht die Karte aus, die Sie nach der Anmeldung erhalten — und das bedeuten die Felder, auf die es ankommt.
Kategorie B
Die Aufenthaltsbewilligung nach Art. 33 AIG: befristet, an einen Aufenthaltszweck gebunden und verlängerbar. Die Untergruppe Ihrer B-Bewilligung steht auf dem Ausweis — sie entscheidet mit über Erwerbszugang und Familiennachzug.
Gültig bis
EU/EFTA: in der Regel 5 Jahre. Drittstaaten: in der Regel 1 Jahr. Die Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf — nach kantonaler Praxis 2–3 Monate vorher (VZAE Art. 59).
Gültiger Aufenthaltstitel
Während der Gültigkeitsdauer ist der Ausweis Ihr Aufenthaltstitel und berechtigt zusammen mit dem gültigen Reisepass zur Wiedereinreise in die Schweiz.
Der Reihe nach
Ihre ersten Schritte
Bei der Gemeinde anmelden
Innert 14 Tagen persönlich am Wohnort. Daraus entsteht Ihr Anspruch auf den Bewilligungsausweis.
Biometrie und Ausweis
Das Migrationsamt lädt Sie zur Erfassung der biometrischen Daten ein; danach wird der Ausweis erstellt.
Krankenversicherung abschliessen
Innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreise. Den Versicherer für die Grundversicherung wählen Sie frei.
Übriges regeln
Bankkonto, Lohnabrechnung, AHV/Sozialversicherung und allenfalls Familiennachzug — die zugehörigen Fristen finden Sie über Clara.
Woher diese Angaben stammen
Letzte Prüfung: 03.06.2026
Allgemeine Information auf Grundlage der zitierten Gesetzesartikel — keine individuelle Rechtsberatung. Eine unabhängige anwaltliche Freigabe ist ausstehend; massgebend ist der amtliche Gesetzestext.
Gesetzliche Grundlagen
Sind Sie als asylsuchende oder schutzbedürftige Person hier?
Dann gelten andere Regeln und Fristen, und dieser Überblick passt möglicherweise nicht zu Ihrer Situation.
Eine konkrete Frage zu Ihrer Ankunft?
Fragen Sie Clara — Sie erhalten eine Antwort mit dem genauen Gesetzesartikel und der Quelle, kostenlos und ohne Anmeldung.
Frage stellenClara ist eine KI und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit verweist die Plattform auf eine anwaltliche Fachperson oder eine Beratungsstelle.