Fachkundige Begleitung zur Schweizer Immigration · Alle 26 Kantone

Gerade angekommen

Die ersten Wochen entscheiden über einen ruhigen Start

Nach der Einreise laufen wenige, aber harte Fristen. Hier sehen Sie, was wann zu tun ist — mit dem genauen Gesetzesartikel und der amtlichen Quelle, nicht mit Vermutungen.

Blick über die Berner Altstadt mit dem Münster und der Aare-Schleife

Welche Bewilligungs-Fristen für Sie gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab — EU/EFTA oder Drittstaat. Beide sind unten aufgeführt.

Was jetzt zählt

Zwei Fristen nach der Einreise

Diese beiden gelten für fast alle, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Tage zählen ab dem genannten Ereignis.

  1. Tag 0Ankunft in der Schweiz
  2. Tag 14Anmeldung beim Kanton
  3. 3 MonateKrankenversicherung abschliessen
Massstabsgetreu (0–90 Tage). Massgebender Fristbeginn je Frist: siehe Karten unten.

Frist

14Kalendertage

ab Einreise / Eintreffen am Wohnsitz

Wenn verpasst: Verwaltungsbusse durch die Gemeinde und verzögerter Bezug der Bewilligung.

Melden Sie sich persönlich bei Ihrer Wohngemeinde an. Bringen Sie Reisepass, Arbeitsvertrag oder Anmeldebestätigung und — falls vorhanden — den Mietvertrag mit. Bei Stellenantritt kann die Anmeldung schon vor dem ersten Arbeitstag nötig sein — im Zweifel sofort anmelden.

Ihre persönliche Frist berechnen →

Frist

3Monate

ab Wohnsitznahme in der Schweiz

KVG Art. 3 Abs. 1 + KVV Art. 1 Abs. 1
Wenn verpasst: Rückwirkende Zuweisung einer Versicherung von Amtes wegen und mögliche Sanktion.

Die Grundversicherung ist obligatorisch und rückwirkend ab Einreise geschuldet — auch wenn Sie sich erst später anmelden. Wählen Sie früh, um Prämienlücken zu vermeiden.

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Je nach Staatsangehörigkeit

Wie lange Ihre erste Bewilligung gilt

Die erste Gültigkeitsdauer der B-Bewilligung unterscheidet sich grundlegend zwischen EU/EFTA und Drittstaaten — zwei verschiedene Rechtsgrundlagen, kein Fehler.

EU/EFTA-Staatsangehörige

5 Jahre

Die erste B-Bewilligung wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt (Freizügigkeitsabkommen).

FZA Anhang I Art. 6

Drittstaatsangehörige

1 Jahr

Die erste B-Bewilligung gilt meist ein Jahr und wird danach jährlich verlängert.

AIG Art. 33 Abs. 3 + VZAE Art. 58

Nicht sicher, welche Gruppe für Sie gilt? Klären Sie Ihre Staatsangehörigkeits-Klasse zuerst — sie bestimmt fast alles Weitere.

Der Ausweis selbst

So sieht die Karte aus, die Sie nach der Anmeldung erhalten — und das bedeuten die Felder, auf die es ankommt.

MUSTERAUSLÄNDERAUSWEISSPECIMENNameVornamenGeburtsdatumStaatsangehörigkeitKategorieBGültig bis123
Schematische Darstellung, kein amtliches Dokument. Layout und Felder können je nach Ausweisgeneration und Kanton abweichen.
  1. Kategorie B

    Die Aufenthaltsbewilligung nach Art. 33 AIG: befristet, an einen Aufenthaltszweck gebunden und verlängerbar. Die Untergruppe Ihrer B-Bewilligung steht auf dem Ausweis — sie entscheidet mit über Erwerbszugang und Familiennachzug.

  2. Gültig bis

    EU/EFTA: in der Regel 5 Jahre. Drittstaaten: in der Regel 1 Jahr. Die Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf — nach kantonaler Praxis 2–3 Monate vorher (VZAE Art. 59).

  3. Gültiger Aufenthaltstitel

    Während der Gültigkeitsdauer ist der Ausweis Ihr Aufenthaltstitel und berechtigt zusammen mit dem gültigen Reisepass zur Wiedereinreise in die Schweiz.

Der Reihe nach

Ihre ersten Schritte

  1. Bei der Gemeinde anmelden

    Innert 14 Tagen persönlich am Wohnort. Daraus entsteht Ihr Anspruch auf den Bewilligungsausweis.

  2. Biometrie und Ausweis

    Das Migrationsamt lädt Sie zur Erfassung der biometrischen Daten ein; danach wird der Ausweis erstellt.

  3. Krankenversicherung abschliessen

    Innert 3 Monaten, rückwirkend ab Einreise. Den Versicherer für die Grundversicherung wählen Sie frei.

  4. Übriges regeln

    Bankkonto, Lohnabrechnung, AHV/Sozialversicherung und allenfalls Familiennachzug — die zugehörigen Fristen finden Sie über Clara.

Woher diese Angaben stammen

Letzte Prüfung: 03.06.2026

Allgemeine Information auf Grundlage der zitierten Gesetzesartikel — keine individuelle Rechtsberatung. Eine unabhängige anwaltliche Freigabe ist ausstehend; massgebend ist der amtliche Gesetzestext.

Gesetzliche Grundlagen

AIG Art. 12 + VZAE Art. 10KVG Art. 3 Abs. 1 + KVV Art. 1 Abs. 1

Sind Sie als asylsuchende oder schutzbedürftige Person hier?

Dann gelten andere Regeln und Fristen, und dieser Überblick passt möglicherweise nicht zu Ihrer Situation.

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