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Werkzeug · Krankenversicherung

Bis wann müssen Sie sich krankenversichern?

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss innert drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen. Geben Sie das Datum Ihrer Wohnsitznahme ein — der Rechner zeigt Ihre persönliche Frist.

Wann haben Sie in der Schweiz Wohnsitz genommen?

Der Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz begründet haben — in der Regel der Tag des Zuzugs.

Geben Sie Ihr Datum der Wohnsitznahme ein, um Ihre Frist zu sehen.

Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser. Ihr Datum wird weder übertragen noch gespeichert.

Auch relevant: Anmeldefrist bei der Gemeinde berechnen →

Die Regel

Die Drei-Monats-Frist

Die Versicherungspflicht ist bundesrechtlich geregelt und gilt unabhängig von Nationalität oder Bewilligungsart.

Obligatorisch
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abschliessen — für sich und für jedes Familienmitglied einzeln.
Innert drei Monaten
Die Frist beginnt mit der Wohnsitznahme — oder der Geburt — in der Schweiz und beträgt drei Monate. Der Rechner zählt den entsprechenden Kalendertag drei Monate später.
Rückwirkende Deckung
Wer sich innerhalb der Frist versichert, ist rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme gedeckt — es entsteht keine Versicherungslücke.
Bei Versäumnis
Ohne rechtzeitigen Abschluss weist Sie die kantonale Behörde von Amtes wegen einem Versicherer zu. Es drohen die Nachzahlung der Prämien ab Wohnsitznahme und ein Prämienzuschlag.

Ausnahmen

Wenn die Frist nicht oder anders gilt

Die Grundversicherung ist für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Regel — es bestehen aber eng umschriebene Ausnahmen. Ob eine davon auf Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrer kantonalen Behörde.

  • Entsandte ArbeitnehmendeWer von einem EU/EFTA-Arbeitgeber befristet in die Schweiz entsandt wird (A1-Bescheinigung), bleibt in der Regel im Herkunftsland versichert und ist vom KVG befreit.

  • Grenzgänger:innenGrenzgänger:innen aus der EU/EFTA haben ein Wahlrecht (Optionsrecht) zwischen schweizerischer und heimatlicher Krankenversicherung — mit eigenen Fristen.

  • Internationale FunktionenPersonen mit Vorrechten nach dem Gaststaatgesetz (internationale Organisationen, Diplomatie) können von der Versicherungspflicht ausgenommen sein.

Quelle & Stand

Geprüft am 10.06.2026

Allgemeine Information, redaktionell geprüft — keine anwaltlich geprüfte Rechtsberatung. Massgebend sind das KVG und die Verordnung (KVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Auskunft Ihrer kantonalen Behörde.

Rechtsgrundlagen

KVG Art. 3 Abs. 1 · SR 832.10KVV Art. 1 Abs. 1

Krankheit oder Notlage?

Eine fehlende Versicherung ist kein Grund, ärztliche Hilfe aufzuschieben. In einer Notlage erhalten Sie Behandlung unabhängig vom Versicherungsstatus.

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