Ich lebe hier · Bereits in der Schweiz
Sie wohnen jetzt hier. So bleibt Ihr Aufenthalt sicher.
Eine Bewilligung ist kein Besitz, sondern eine laufende Verpflichtung: rechtzeitig verlängern, nicht zu lange wegbleiben, die Familie fristgerecht nachziehen. Wer die Termine kennt, verliert nichts aus Versehen.

Auch nach der Ankunft entscheidet Ihre Staatsangehörigkeit, wie einfach Sie verlängern, den Kanton oder die Stelle wechseln und Ihre Familie nachziehen können.
Zwei Aufenthalts-Regime
Wie sich Ihr Aufenthalt anfühlt, hängt am selben Punkt
Der Unterschied zwischen EU/EFTA und Drittstaaten prägt den Alltag der Niedergelassenen genauso wie die Einreise – bei der Verlängerung, der Mobilität und dem Familiennachzug.
EU/EFTA
Freizügigkeit (FZA)
Solange Sie erwerbstätig oder ausreichend selbst finanziert sind, ist die Verlängerung im Grundsatz ein Anspruch und keine Ermessensfrage.
- Die B-Bewilligung gilt fünf Jahre und wird bei fortbestehender Erwerbstätigkeit verlängert.
- Kanton und Stelle wechseln Sie frei, ohne vorgängige Bewilligung.
- Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bleibt das Aufenthaltsrecht befristet geschützt.
Drittstaaten
Ausländergesetz (AIG)
Die Verlängerung knüpft an die ursprünglichen Zulassungsbedingungen an und bleibt eine Ermessensentscheidung der Behörde.
- Die erste B-Bewilligung gilt ein Jahr und wird jährlich neu beurteilt.
- Einen Kantonswechsel müssen Sie vorgängig beantragen; die Stelle dürfen Sie mit einer B-Bewilligung wechseln.
- Sozialhilfe-Bezug und fehlende Integration können die Verlängerung gefährden.
Drittstaaten sind alle Staaten ausserhalb der EU/EFTA. Welche Schiene für Sie gilt, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit – nicht danach, wie lange Sie schon hier sind.
Die wiederkehrende Frist
Verlängern, bevor die Bewilligung abläuft
Reichen Sie das Verlängerungsgesuch früh ein. Eine Lücke zwischen zwei Bewilligungen kann den Aufenthalt unterbrechen – und damit die Uhr für Niederlassung und Einbürgerung zurückstellen.
Frist
vor Ablauf Ihrer Bewilligung
- Kantonale Praxis, nicht gesetzlich fixiert – kann je nach Kanton abweichen.
Viele Kantone erinnern Sie nicht. Der Ablauftermin steht auf Ihrem Ausweis – tragen Sie ihn sich selbst ein. Im Zweifel 3 Monate vor Ablauf einreichen – zu früh ist nie falsch.
Rechte und Pflichten
Vier Dinge, die über Ihren Aufenthalt entscheiden
Vier Regeln begleiten jede niedergelassene Person, unabhängig vom Kanton. Wer sie kennt, behält die Kontrolle über den eigenen Status.
Zu lange weg, und sie erlischt
Verlassen Sie die Schweiz länger als sechs Monate ohne Abmeldung, erlischt die Bewilligung von selbst. Wer länger ins Ausland muss, klärt vorher die Abmeldung und ein mögliches Beibehalten der Bewilligung.
AIG Art. 61 Abs. 2Die Uhr für den Familiennachzug
Ehepartner und Kinder ziehen Sie innert fünf Jahren nach; für Kinder über zwölf bleiben nur zwölf Monate. Danach wird der Nachzug nur noch aus wichtigen familiären Gründen bewilligt.
AIG Art. 47Kanton und Stelle wechseln
Mit einer B-Bewilligung wechseln Sie die Stelle frei; einen Kantonswechsel beantragen Sie vorgängig – als erwerbstätige Person mit Anspruch, sofern kein Widerrufsgrund vorliegt.
AIG Art. 37 + Art. 38Integration wird bewertet
Sprachkenntnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben und die Beachtung der öffentlichen Ordnung fliessen in jede Verlängerung ein und entscheiden über eine vorzeitige Niederlassung.
AIG Art. 58a + Art. 34 Abs. 4
Diese vier gelten für alle Aufenthaltsbewilligungen. Asyl-, F- und S-Status folgen eigenen, strengeren Regeln – siehe unten.
In der Praxis
Vier Gewohnheiten, die Ihren Status schützen
Ablauftermin eintragen
Notieren Sie das Ablaufdatum Ihrer Bewilligung und stellen Sie das Verlängerungsgesuch zwei bis drei Monate vorher.
Umzüge melden
Jeden Adress- oder Wohnsitzwechsel melden Sie der Gemeinde innert der kantonalen Frist; ein Kantonswechsel braucht vorgängig die Zustimmung.
Familien-Uhr im Blick behalten
Wollen Sie Ehepartner oder Kinder nachziehen, planen Sie das innerhalb der Fünf-Jahres-Frist – und der Zwölf-Monats-Frist für ältere Kinder.
Nachweise bereithalten
Bewahren Sie Lohnnachweise, einen aktuellen Strafregisterauszug und Belege zu Sprache und Integration auf – die Behörde verlangt sie bei jeder Verlängerung.
Herkunft dieser Angaben
Zuletzt geprüft am 09.06.2026
Allgemeine Information, keine anwaltlich geprüfte Rechtsberatung. Termine und Bedingungen variieren je nach Kanton und Einzelfall; massgebend ist die zuständige Migrationsbehörde.
Quellen
Asyl, vorläufige Aufnahme oder Schutzstatus S?
Für N-, F- und S-Bewilligungen gelten beim Wohnort-, Kantons- und Stellenwechsel ganz andere, strengere Regeln. Diese Seite beschreibt sie nicht.
Unsicher, welche Frist für Sie gilt?
Beschreiben Sie Ihre Situation – Clara nennt Ihnen die einschlägige Regel mit Gesetzesartikel und sagt offen, wann Sie eine Fachperson brauchen.
Clara eine Frage stellenClara ist eine KI. Sie zitiert das Gesetz, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.