Bevor Sie kommen
Eine Frage entscheidet über fast alles: Ihr Pass
Ob und wie Sie in der Schweiz leben dürfen, hängt zuerst von Ihrer Staatsangehörigkeit ab — EU/EFTA oder Drittstaat. Hier sehen Sie die beiden Wege nüchtern nebeneinander, mit dem genauen Gesetzesartikel und ohne Schönfärberei.

Es gibt nicht «einen» Weg in die Schweiz, sondern zwei Rechtssysteme. Welches für Sie gilt, entscheidet Ihr Pass — und damit fast jede Frist und Regel, die folgt.
Je nach Staatsangehörigkeit
Zwei grundlegend verschiedene Wege
EU/EFTA-Angehörige haben ein Recht auf Freizügigkeit. Drittstaatsangehörige werden kontingentiert zugelassen, in der Regel über eine Arbeitgeberin. Das ist kein Detail, sondern die Weiche für alles Weitere.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Freizügigkeit · FZA
Sie haben grundsätzlich das Recht, einzureisen, eine Arbeit zu suchen und sich niederzulassen. Die Bewilligung bestätigt dieses Recht — sie begründet es nicht.
- Einreise zur Stellensuche ist möglich.
- Keine Kontingente, keine Vorrangprüfung.
- Niederlassung C je nach Staatsangehörigkeit nach fünf statt zehn Jahren (Art. 34 AIG).
Drittstaatsangehörige
AIG / VZAE
Ihre Zulassung ist an einen Zweck und meist an eine konkrete Stelle gebunden. Die Arbeitgeberin muss die Bewilligung beantragen, bevor Sie einreisen — und der Vorrang inländischer Arbeitskräfte gilt.
- Zulassung nur mit Kontingent und Vorrangprüfung.
- Bewilligung an Stelle und Kanton gebunden.
- Niederlassung C in der Regel erst nach zehn Jahren.
Nicht sicher, welche Gruppe für Sie gilt? Sonderfälle wie britische Staatsangehörige oder neue EU-Staaten können abweichen — Clara hilft bei der Einordnung.
Zuerst besuchen?
Die Schweiz vorab kennenlernen
Wer sich vor dem Umzug ein Bild machen will, kann als visumsbefreite Person den Schengen-Raum besuchen — aber nur befristet. Arbeiten ist damit nicht erlaubt; dafür braucht es eine Bewilligung.
Frist
ab erster Einreise in den Schengen-Raum
EU/EFTA-Staatsangehörige unterstehen dieser 90/180-Grenze nicht. Visumspflichtige Drittstaatsangehörige benötigen für den Besuch zudem ein Schengen-Visum.
Bevor Sie sich entscheiden
Lohnt sich der Umzug für Sie?
Ihr Pass setzt den Rahmen
Für EU/EFTA-Angehörige ist der Weg offen; für Drittstaatsangehörige ist er eng und meist an eine Arbeitgeberin gebunden. Klären Sie das zuerst — es entscheidet, ob ein Umzug überhaupt realistisch ist.
Ohne Stelle kein Drittstaaten-Permit
Als Drittstaatsangehörige brauchen Sie in der Regel ein konkretes Stellenangebot; die Arbeitgeberin muss belegen, dass keine inländische oder EU/EFTA-Person verfügbar ist. «Einfach hinziehen und suchen» ist hier kein gangbarer Weg.
Die Lebenshaltungskosten sind hoch
Mieten, Krankenkassenprämien und Kaution fallen sofort an — oft mehrere Monatslöhne, bevor das erste Gehalt kommt. Rechnen Sie nüchtern, nicht mit dem Bruttolohn.
Die Sprachregion prägt den Alltag
Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch: In welche Region Sie ziehen, verändert Behördensprache, Schule und Integration — und teils die kantonale Praxis.
Wenn Sie kommen — der Reihe nach
Was Sie vorbereiten sollten
Staatsangehörigkeits-Klasse klären
EU/EFTA oder Drittstaat — daraus ergibt sich Ihr ganzer Weg. Im Zweifel zuerst hier ansetzen.
EU/EFTA: Wohnsitz und Arbeit planen
Sie dürfen einreisen und suchen; planen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde innert 14 Tagen ein.
Drittstaat: Stellenangebot sichern
Ohne zugesagte Stelle und Arbeitgeber-Antrag kein Permit. Klären Sie Kontingent und Vorrangprüfung früh mit der Arbeitgeberin.
Budget und Dokumente bereitstellen
Reservieren Sie Mittel für Kaution, Prämien und die ersten Monate; halten Sie Pass, Zivilstands- und allenfalls Strafregisterunterlagen bereit.
Woher diese Angaben stammen
Letzte Prüfung: 03.06.2026
Allgemeine Information auf Grundlage der zitierten Gesetzesartikel — keine individuelle Rechtsberatung. Eine unabhängige anwaltliche Freigabe ist ausstehend; massgebend ist der amtliche Gesetzestext.
Gesetzliche Grundlagen
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Frage stellenClara ist eine KI und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit verweist die Plattform auf eine anwaltliche Fachperson oder eine Beratungsstelle.