Die Ankunft in der Schweiz bringt eine kurze, dichte Phase mit Behördengängen – und einige Fristen, die wirklich zählen. Dieser Beitrag führt Sie durch die ersten Wochen, ungefähr in der Reihenfolge, in der die Schritte üblicherweise anfallen, damit nichts Wichtiges untergeht. Es handelt sich um allgemeine, praktische Informationen zur Orientierung, nicht um eine individuelle Rechtsberatung: Welche Regeln und Fristen für Sie gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Bewilligung und Ihrem Wohnkanton ab. Gehen Sie Schritt für Schritt vor: Jeder der folgenden Punkte ist für sich allein gut zu bewältigen, und die meisten lassen sich mit einem einzigen Besuch oder einem kurzen Telefonat erledigen.

Vor der Ankunft und an der Grenze

Vieles, was die ersten Wochen reibungslos macht, wird vor der Landung vorbereitet. Stellen Sie die Unterlagen zusammen, nach denen die Schweizer Behörden in der Regel fragen, und halten Sie Originale sowie einige beglaubigte Kopien griffbereit.

  • gültiger Reisepass (oder nationale Identitätskarte für EU/EFTA-Angehörige), mit Kopien
  • Visum oder Einreisebestätigung, sofern Sie für die Einreise eines benötigt haben
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis des Aufenthaltszwecks
  • Zivilstandsurkunden (Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde), mit der von Ihrem Kanton verlangten Apostille oder beglaubigten Übersetzung
  • die Adresse, an der Sie wohnen werden – ohne sie ist keine Anmeldung möglich

Führen Sie diese Dokumente an der Grenze im Handgepäck mit, nicht im verschifften Container. Behalten Sie zusätzlich digitale Scans; nach denselben Papieren werden Sie in den kommenden Wochen mehr als einmal gefragt. Planen Sie ausserdem etwas Bargeld für die erste Zeit ein, da nicht jede Stelle Auslandkarten akzeptiert. Das offizielle Portal ch.ch bündelt die aktuellen Hinweise von Bund, Kantonen und Gemeinden und ist über den ganzen Umzug hinweg eine gute erste Anlaufstelle.

Haben Sie noch keine Wohnung gesichert, machen Sie dies zur Priorität: Die Adresse ist der Schlüssel, der die Anmeldung, Ihr Bankkonto und die Versorgung freischaltet. Viele Vermieterinnen verlangen ein vollständiges Bewerbungsdossier – Einkommensnachweis, Referenzen und eine Kopie Ihres Vertrags –, bereiten Sie es daher vorgängig vor und nehmen Sie Besichtigungstermine rasch wahr.

In den ersten Tagen bei der Wohngemeinde anmelden

Dies ist der wichtigste frühe Schritt. Neu Zugezogene müssen sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde anmelden – im deutschsprachigen Raum «Einwohnerkontrolle», in der Westschweiz «contrôle des habitants», im Tessin «controllo abitanti». Das hat kurz nach der Ankunft zu geschehen; das Zeitfenster ist eng und gesetzlich vorgegeben, behandeln Sie die Anmeldung deshalb als Priorität der ersten Tage, nicht des ersten Monats.

Die Anmeldung ist mehr als eine kommunale Formalität. Sie erfasst Ihren Wohnsitz, setzt mehrere weitere Pflichten in Gang und liefert die Daten, mit denen das kantonale Migrationsamt Ihre Bewilligung bearbeitet. Bringen Sie Reisepass oder Identitätskarte, Mietvertrag oder Wohnsitznachweis, Passfotos und – für Familienangehörige – deren Zivilstandsurkunden mit. Volljährige Familienangehörige müssen in der Regel persönlich erscheinen, und die Eltern melden ihre minderjährigen Kinder an. Einige Gemeinden ermöglichen zunächst eine Online-Terminbuchung; fristwahrend ist jedoch die persönliche Identitätsprüfung.

Wenn Sie keinen rechtzeitigen Termin erhalten, kontaktieren Sie die Stelle aktiv, anstatt die Frist stillschweigend verstreichen zu lassen.

Den Ausländerausweis beziehen oder abwarten

Die Anmeldung setzt Ihr Bewilligungsverfahren in Gang. Für die meisten neu Zugezogenen mit Anstellung oder längerem Aufenthalt führt sie zu einer Aufenthaltsbewilligung – häufig dem B-Ausweis –, während kürzere Aufenthalte oft eine Kurzaufenthaltsbewilligung L und Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen G-Ausweis erhalten. Das Migrationsamt stellt die physische Ausweiskarte aus und stellt sie Ihnen zu; die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen und ist je nach Kanton unterschiedlich.

Während Sie warten, dient die Anmeldebestätigung Ihrer Gemeinde gegenüber Banken, Versicherern und Arbeitgebern üblicherweise als vorläufiger Statusnachweis. Sobald er eintrifft, verwahren Sie die Karte sorgfältig und notieren Sie das Ablaufdatum – Sie benötigen sie, um Ihren Status nachzuweisen, rechtzeitig zu verlängern und später bei einem Adress- oder Kantonswechsel.

Vor Ablauf der Frist die Krankenversicherung abschliessen

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch, und Sie müssen innert drei Monaten nach der Ankunft eine Police abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme, sodass ein früher Abschluss eine Deckungslücke vermeidet. Verpassen Sie das Zeitfenster, weist Ihnen die zuständige kantonale Stelle einen Versicherer zu – und die Prämien ab dem Ankunftsdatum sind dennoch geschuldet. Dieselbe Dreimonatsregel gilt für jedes Haushaltsmitglied, auch für Kinder; versichern Sie deshalb alle, nicht nur die erwerbstätige Person.

Den Versicherer für die Grundversicherung wählen Sie selbst, und jeder Versicherer muss Sie dafür aufnehmen. SIP empfiehlt oder vergleicht keine Versicherer.

Ein Schweizer Bankkonto eröffnen

Ein Schweizer Konto erleichtert den Alltag erheblich: Lohnempfang, Mietzahlung und Daueraufträge für wiederkehrende Rechnungen. Banken verlangen üblicherweise Ihren Reisepass, Ihre Ausweiskarte oder Anmeldebestätigung sowie einen Nachweis Ihrer Schweizer Adresse. Treffen Sie vor dem ersten Lohn ein, fragen Sie Ihre Arbeitgeberin, wie und wann Sie bezahlt werden, und halten Sie genügend Mittel bereit, um Miete, Kaution und die Lebenshaltungskosten des ersten Monats zu decken.

Ist Ihre Karte noch nicht eingetroffen, genügt häufig die Anmeldebestätigung zur Kontoeröffnung. SIP empfiehlt keine bestimmten Banken und vergleicht keine Konditionen.

Mobiltelefon, Internet, Serafe und Versorgung

Eine lokale Mobilnummer ist von Anfang an nützlich – viele Schweizer Bank- und Behördendienste nutzen sie für die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Prepaid-Karten sind sofort erhältlich; Verträge setzen eine Identitätsprüfung voraus.

Einige Haushaltsgrundlagen, die Sie nach Erhalt einer Adresse einrichten:

  • Strom und Wasser werden über die Gemeinde oder das lokale Werk organisiert; fragen Sie bei der Anmeldung, wer Ihr Gebäude versorgt.
  • Internet-Verträge brauchen meist einige Tage bis zur Freischaltung, bestellen Sie daher frühzeitig.
  • Radio- und Fernsehabgabe (Serafe): Jeder Haushalt zahlt eine geräteunabhängige Abgabe, die nach der Anmeldung automatisch in Rechnung gestellt wird. Den aktuellen Tarif finden Sie bei der offiziellen Erhebungsstelle.
  • Entsorgung: Viele Gemeinden kennen gebührenpflichtige Abfallsäcke, während Recycling meist kostenlos ist; die lokale Regelung gibt Ihre Gemeinde bekannt.

AHV und Sozialversicherung: die Grundlagen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/AVS) ist das Fundament des Sozialversicherungssystems, und nahezu alle Personen, die hier wohnen oder arbeiten, leisten Beiträge. Sind Sie angestellt, meldet Ihre Arbeitgeberin Sie bei der AHV und – ab bestimmten Schwellenwerten – bei einer Pensionskasse an; das müssen Sie in der Regel nicht selbst tun. Ihnen wird eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt, die Sie durch den gesamten Verkehr mit Behörden und Versicherern begleitet. Sind Sie selbständig erwerbend, melden Sie sich selbst bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Diese Beiträge begründen Ihren Anspruch auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, und Ihre Sozialversicherungsnummer verknüpft zudem Ihre Daten in den Bereichen Kranken-, Unfall- und Familienzulagen. Halten Sie die Nummer bereit – Sie werden sie oft angeben.

Ihre Checkliste Woche für Woche

Jeder Umzug verläuft anders, doch diese grobe Abfolge behält das Wesentliche im Blick.

Vor der Ankunft

  • Dokumente beschaffen und bei Bedarf beglaubigen lassen
  • eine Wohnung sichern und die Adresse bestätigen

Woche 1

  • persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmelden
  • die Anmeldebestätigung sicher aufbewahren – Sie werden sie oft wieder brauchen

Woche 1–2

  • ein Schweizer Bankkonto eröffnen
  • eine lokale Mobilnummer besorgen
  • Internet bestellen und die Versorgung einrichten

Woche 2–4

  • auf den Ausländerausweis achten und ihn nach Erhalt sicher verwahren
  • prüfen, ob die Arbeitgeberin Sie bei der AHV angemeldet hat

Innert drei Monaten

  • vor Ablauf der Frist die Grundversicherung abschliessen
  • Kinder über die Gemeinde für Schule oder Betreuung anmelden
  • einen Sprachkurs in der Amtssprache Ihres Kantons beginnen

Wie es weitergeht

Das vollständige Bild – mit Dokumenten, Fristen und den längerfristigen Integrationsschritten – finden Sie in der vollständigen Checkliste für den Umzug in die Schweiz. Wenn Sie noch klären, welche Bewilligung auf Ihre Situation passt, beginnen Sie mit dem Bewilligungs-Finder. Speichern Sie diese Seiten, während Sie sich durch die kommenden Wochen arbeiten; Sie können jederzeit zu jedem Schritt zurückkehren.