Wie wir arbeiten
Redaktionsprozess
Jeder Rechtsinhalt durchläuft mehrere KI-Agenten und eine juristische Letztprüfung, bevor er ausgespielt wird. Diese Seite legt den Prozess offen.
- Letzte Revision:
- 2026-05-19
- Rev:
- ADR-016 + ADR-020
Grundprinzip
Wir erzeugen Rechtsinhalte in einer arbeitsteiligen Redaktionspipeline, in der mehrere spezialisierte KI-Agenten und eine eingetragene Anwältin oder ein eingetragener Anwalt zusammenwirken. Kein Inhalt wird publiziert, der nicht quellenbelegt, BGFA-konform formuliert und (für sensible Bereiche) durch die Lawyer-of-Record gegengelesen ist.
Die Pipeline
- RESEARCH — Sammelt Primärquellen (Fedlex, SEM-Weisungen, BVGer-Entscheide, EuGH) zum Thema.
- DRAFT — Erstellt einen ersten Entwurf basierend ausschliesslich auf den geprüften Quellen.
- CITATION-AUDITOR — Verifiziert, dass jede Aussage durch eine Quelle gedeckt ist.
- ANTI-CONFUSION-OFFICER — Prüft auf Formulierungen, die als individuelle Rechtsberatung gelesen werden könnten (BGFA-Risiko).
- CHIEF-LEGAL-EDITOR — Konsolidiert, glättet Stil, prüft Konsistenz zum übrigen Korpus.
- CLR-REVIEW — Lawyer-of-Record liest gegen, signiert oder fordert Überarbeitung.
- PUBLISH — Inhalt wird mit Revisions-Hash und Quellenliste publiziert.
Crisis-Mode — Sonderpfad
Was diese Pipeline nicht leistet
- Keine individuelle Rechtsberatung: kein Agent und kein Inhalt darf einen Einzelfall beurteilen oder eine Erfolgsprognose abgeben.
- Keine Strategieempfehlung: insbesondere keine Verfahrensstrategie für Beschwerden, Härtefälle oder Asylanträge.
- Keine Mandatsübernahme: SIP vermittelt an BFR-eingeschriebene Anwält:innen und übernimmt selbst kein Mandat.
Korrektur und Feedback
Inhaltliche Hinweise — fehlende Quelle, veraltete Norm, formaler Fehler — sind willkommen. Schreiben Sie an redaktion@swissimmigrationpro.com. Wir behandeln berechtigte Hinweise mit Priorität und dokumentieren Änderungen im Revisionsprotokoll des betroffenen Inhalts.