Wie wir arbeiten

Redaktionsprozess

Jeder Rechtsinhalt durchläuft mehrere KI-Agenten und eine juristische Letztprüfung, bevor er ausgespielt wird. Diese Seite legt den Prozess offen.

Letzte Revision:
2026-05-19
Rev:
ADR-016 + ADR-020

Grundprinzip

Wir erzeugen Rechtsinhalte in einer arbeitsteiligen Redaktionspipeline, in der mehrere spezialisierte KI-Agenten und eine eingetragene Anwältin oder ein eingetragener Anwalt zusammenwirken. Kein Inhalt wird publiziert, der nicht quellenbelegt, BGFA-konform formuliert und (für sensible Bereiche) durch die Lawyer-of-Record gegengelesen ist.

Die Pipeline

  1. RESEARCH — Sammelt Primärquellen (Fedlex, SEM-Weisungen, BVGer-Entscheide, EuGH) zum Thema.
  2. DRAFT — Erstellt einen ersten Entwurf basierend ausschliesslich auf den geprüften Quellen.
  3. CITATION-AUDITOR — Verifiziert, dass jede Aussage durch eine Quelle gedeckt ist.
  4. ANTI-CONFUSION-OFFICER — Prüft auf Formulierungen, die als individuelle Rechts­beratung gelesen werden könnten (BGFA-Risiko).
  5. CHIEF-LEGAL-EDITOR — Konsolidiert, glättet Stil, prüft Konsistenz zum übrigen Korpus.
  6. CLR-REVIEW — Lawyer-of-Record liest gegen, signiert oder fordert Überarbeitung.
  7. PUBLISH — Inhalt wird mit Revisions-Hash und Quellen­liste publiziert.

Crisis-Mode — Sonderpfad

Was diese Pipeline nicht leistet

  • Keine individuelle Rechts­beratung: kein Agent und kein Inhalt darf einen Einzelfall beurteilen oder eine Erfolgs­prognose abgeben.
  • Keine Strategie­empfehlung: insbesondere keine Verfahrens­strategie für Beschwerden, Härtefälle oder Asyl­anträge.
  • Keine Mandats­übernahme: SIP vermittelt an BFR-eingeschriebene Anwält:innen und übernimmt selbst kein Mandat.

Korrektur und Feedback

Inhaltliche Hinweise — fehlende Quelle, veraltete Norm, formaler Fehler — sind willkommen. Schreiben Sie an redaktion@swissimmigrationpro.com. Wir behandeln berechtigte Hinweise mit Priorität und dokumentieren Änderungen im Revisions­protokoll des betroffenen Inhalts.